Gesetze / Bundeskindergeldgesetz

BKGG

§ 18 Anwendung des Sozialgesetzbuches

Stand: 01.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019

Bund12 Entscheidungen

Soweit dieses Gesetz keine ausdrückliche Regelung trifft, ist bei der Ausführung das Sozialgesetzbuch anzuwenden.

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